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LG Hamburg, 21.07.2004 - 322 O 136/04 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R
Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz - …
Auszug aus LG Hamburg, 21.07.2004 - 322 O 136/04
Die Gemeinschaftspraxis im Sinne des § 33 Abs. 2 Satz 1 der Ärzte-ZV ist durch die gemeinsame Ausübung der ärztlichen Tätigkeit durch mehrere Ärzte der gleichen oder ähnlichen Fachrichtung in gemeinsamen Räumen mit gemeinsamer Praxiseinrichtung, gemeinsamer Karteiführung und Abrechnung sowie mit gemeinsamen Personal auf gemeinsamer Rechnung geprägt (vg.u.a. BSG in NJW 2004, 1820, 1821 rechte Spalte mit Nachweisen). - BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72
Stille Gesellschaft und Rechtsberatungsgesetz
Auszug aus LG Hamburg, 21.07.2004 - 322 O 136/04
Weiter sei der Vertrag unwirksam, weil er nach seinem Inhalt und Zweck auf die Verwirklichung eines gesetzwidrigen Tatbestandes - Führung einer Gemeinschaftspraxis ohne die nach § 33 Abs. 2 Ärzte ZV erforderliche Genehmigung - gerichtet sei, was zur Nichtigkeit nach § 134 BGB führe ( BGHZ 62, 234 (240)).